gute zähne sind unbezahlbar!

bei kindern und jugendlichen gilt: die kosten für eine kieferorthopädische beratung sowie regelmäßige kontrolluntersuchungen werden bis zum 18. lebensjahr von gesetzlichen und privaten krankenkassen übernommen. ist eine kieferorthopädische behandlung notwendig, kommt es auf die art ihrer versicherung an. je nach dem, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind, beihilfeberechtigt sind oder eine private zusatzversicherung für ihr kind haben, variiert die kostenübernahme.
bei erwachsenen wird im regelfall eine kieferortopädische behandlung von den gesetzlichen kassen nicht übernommen, es sei denn, es handelt sich um eine schwerwiegende diagnose. privat versicherte patienten müssen mit ihrer krankenkasse vorab klären, wieviel prozent der behandlungskosten erstattet werden. das kann je nach vertrag sehr unterschiedlich ausfallen. gerne erstellen wir ihnen einen kostenvoranschlag und sind ihnen bei fragen zu ihrem versicherungsvertrag behilflich.

abrechnungsfargen können direkt an abrechnung@hueberswehr.de gestellt werden.